Skip to content

Die EU-Maschinenverordnung 2023/1230: Was sich im Januar 2027 an Ihrer Dokumentation ändert

Von Vedat Güven, Terminologieberater bei Alafranga Language Solutions, spezialisiert auf regulatorische und technische Dokumentation zwischen EU-Sprachen und Türkisch. Zur türkischen Seite der CE-Dokumentation siehe CE-Dokumentation auf Türkisch.
 
Am 20. Januar 2027 endet die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Ab diesem Tag müssen Maschinen, die in der EU in Verkehr gebracht werden, der Verordnung (EU) 2023/1230, der Maschinenverordnung, entsprechen. Eine Übergangsfrist gibt es nicht. Eine Maschine, die am 19. Januar 2027 in Verkehr gebracht wird, trägt eine Konformitätserklärung mit Verweis auf die Richtlinie. Dieselbe Maschine braucht einen Tag später eine Erklärung mit Verweis auf die Verordnung, gestützt auf technische Unterlagen nach der Verordnung.
 

 

Für Konstruktion und Compliance ist das ein vertrauter Typ von Stichtag. Für die technische Redaktion ist es etwas anderes: ein festes Datum, bis zu dem ein erheblicher Teil der Dokumentation jedes in der EU verkauften Maschinenprodukts überarbeitet und für jeden Exportmarkt neu übersetzt sein muss.
 
Ich möchte zeigen, was sich an der Dokumentation tatsächlich ändert. Der ehrliche Ausgangspunkt ist, dass sich der größte Teil der Vorschriften nicht geändert hat, und wer weiß, wo die Änderungen liegen, steuert die Überarbeitung, statt ihr hinterherzulaufen.
 

▮Das meiste bleibt. Das heißt nicht, dass sich nichts ändert

Ein Großteil der Anforderungen der neuen Verordnung entspricht der bisherigen Maschinenrichtlinie. Die Struktur der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen bleibt erhalten, ebenso die Logik der CE-Kennzeichnung. Harmonisierte Normen bleiben der praktische Weg zur Konformitätsvermutung.
 
Für die Dokumentation heißt das: Ihre vorhandenen Anleitungen sind nicht veraltet, aber jede muss angefasst werden. Jedes Dokument, das den bisherigen Rechtsrahmen zitiert, zitiert ab dem 20. Januar 2027 den falschen. Die Konformitätserklärung nennt die Richtlinie mit Namen und Nummer. Viele Betriebsanleitungen verweisen in ihren Sicherheitskapiteln darauf. Technische Unterlagen sind nach ihrer Anhangstruktur gegliedert. Keiner dieser Verweise übersteht den Wechsel, und Verweiskorrekturen sind nie nur Verweiskorrekturen; sie ziehen den umgebenden Text mit.
 

▮Die Konformitätserklärung: kleines Dokument, keine Toleranz

Die EU-Konformitätserklärung ist das kürzeste Dokument der technischen Unterlagen und dasjenige mit der geringsten Fehlertoleranz. Nach der Verordnung muss sie auf die Verordnung (EU) 2023/1230 verweisen, die aktualisierten inhaltlichen Anforderungen erfüllen und die Begriffe der Verordnung verwenden.
 
Ich habe an anderer Stelle beschrieben, warum ins Türkische übersetzte Erklärungen nicht an der Übersetzung scheitern, sondern daran, dass der Wortlaut nicht der erwarteten behördlichen Formel entspricht. Derselbe Fehler droht während des Übergangs jetzt innerhalb der EU, in jeder Sprache. Eine Erklärung, die Formeln aus der Richtlinienzeit mit Verweisen auf die Verordnung mischt, liest sich flüssig und scheitert formal. Wer diese Dokumente überarbeitet, muss beide Rechtsrahmen kennen, und wer sie übersetzt, braucht einen Ausgangstext, der zuerst überarbeitet wurde. Die alte Erklärung 2026 in zwanzig Sprachen übersetzen zu lassen, heißt, dieselbe Arbeit zweimal zu bezahlen.
 

▮Digitale Betriebsanleitungen: der wirklich neue Teil

Die Verordnung erlaubt es Herstellern erstmals, Betriebsanleitungen in digitaler Form bereitzustellen. Bei Maschinen für nicht gewerbliche Nutzer müssen Sicherheitsinformationen weiterhin auf Papier beiliegen, und jeder Käufer kann beim Kauf kostenlos eine Papierfassung verlangen.
 
Das ist eine echte strukturelle Änderung und derzeit der am wenigsten gefestigte Teil. Der Omnibus-IV-Vorschlag sah im Februar 2026 vor, digitale Konformitätserklärungen ab Januar 2027 verpflichtend zu machen und den Maschinensektor dabei von der Übergangsfrist anderer Branchen auszunehmen. Branchenverbände, darunter EGMF, FEM und CECE, widersprachen im Februar 2026 öffentlich, weil dies vom ausgehandelten Text der Verordnung abweiche, der Papier oder digital zulässt. Prüfen Sie den aktuellen Stand vor Ihren Entscheidungen. Der praktische Rat, solange das offen ist: Richten Sie Ihren Dokumentationsprozess so ein, dass er beides liefern kann.
 
Für mehrsprachige Dokumentation ändert die digitale Bereitstellung mehr als das Dateiformat. Digitale Anleitungen lassen sich nach der Auslieferung aktualisieren. Übersetzung ist damit kein einmaliger Schritt am Ende der Produktion mehr, sondern ein gepflegter Prozess über den gesamten Produktlebenszyklus. Die Versionsführung über alle Sprachen, unter der Richtlinie ein internes Qualitätsthema, wird unter der Verordnung zu einem sichtbaren Compliance-Thema. Jede Sprachfassung muss denselben Aktualisierungszyklus durchlaufen, nicht nur der Ausgangstext.
 

▮Neue Inhalte: Cybersicherheit und lernende Sicherheitsfunktionen

Die überarbeiteten grundlegenden Anforderungen reichen in Bereiche, die die Richtlinie von 2006 nicht abdeckte: Schutz sicherheitsrelevanter Software vor Korrumpierung, Sicherheit vernetzter Maschinen und Maschinen mit sich selbst entwickelndem Verhalten, also Sicherheitsfunktionen, die auf lernenden Systemen beruhen.
 
Für die technische Redaktion entsteht dadurch Text, den es bisher nicht gab. Risikobeurteilungen erhalten neue Abschnitte, Betriebsanleitungen neue Warnhinweise und neue Einsatzgrenzen. Die Terminologie dieser Abschnitte ist noch nicht gefestigt. Die harmonisierten Normen, die die Detailanforderungen tragen werden, befinden sich noch in Überarbeitung; die vollständige Liste unter der Verordnung wird erst gegen Ende 2026 erwartet, kurz vor dem Stichtag. Dokumentation, die 2026 entsteht, wird also teilweise vor ihren Normen geschrieben, und die heute gewählte Terminologie wird in jeder Sprache entweder zu diesen Normen passen oder später korrigiert werden müssen. Das spricht für Terminologiedisziplin, nicht fürs Abwarten.
 
Daraus folgt ein zweiter Punkt. Dokumentation in der Cloud verändert sich weiter, die bereits ausgelieferte Maschine nicht. Das Konfigurationsmanagement muss deshalb jede ausgelieferte Einheit mit der Dokumentationsversion verknüpfen, die sie tatsächlich beschreibt.
 

▮Neue Anhänge und unvollständige Maschinen

Zwei strukturelle Punkte für alle, die technische Unterlagen pflegen. Die Liste der Maschinen mit hohem Risiko, bisher Anhang IV der Richtlinie, steht jetzt in Anhang I der Verordnung. Für sechs Kategorien in Teil A ist die Einbindung einer benannten Stelle verpflichtend, unabhängig von der Anwendung harmonisierter Normen. Querverweise in technischen Unterlagen, Qualitätsverfahren und Lieferantendokumenten auf „Anhang-IV-Maschinen“ zeigen ab Januar 2027 ins Leere.
 
Die Verordnung schärft außerdem die Definition der unvollständigen Maschine und ihre Dokumentation: Einbauerklärung und Montageanleitung. Die Türkei hat die Verordnung inzwischen übernommen. Die neue türkische Maschinensicherheitsverordnung (Makine Emniyeti Yönetmeliği, 2023/1230/AB) wurde am 16. Oktober 2026 im Amtsblatt Nr. 33402 veröffentlicht und gilt ebenfalls ab dem 20. Januar 2027. Damit verschiebt sich auch die türkische Terminologie, zum Beispiel für die unvollständige Maschine und die Einbauerklärung. Mehr dazu in CE-Dokumentation auf Türkisch.
 

▮Warum 2026 das Arbeitsjahr ist, nicht 2027

Lassen Sie die Verordnung kurz beiseite und rechnen Sie. Ein Hersteller, der Maschinen in der EU mit Dokumentation in fünfzehn Sprachen verkauft, steht vor folgenden Aufgaben: Überarbeitung der technischen Unterlagen und Betriebsanleitungen im Ausgangstext, Überarbeitung der Konformitätserklärung, neue Inhalte zu Cybersicherheit und digitaler Bereitstellung, wo zutreffend, und danach der mehrsprachige Durchgang über alles. Wer das als Aufgabe für das vierte Quartal 2026 behandelt, wird feststellen, dass Überarbeitung, Normenabgleich und Übersetzungszyklus um dieselben Wochen konkurrieren, zusammen mit allen anderen Herstellern.
 
Der Übergang hat ein festes Ende und keine Schonfrist. Nach dem 19. Januar 2027 kann keine Maschine mehr mit Dokumentation nach der Richtlinie in Verkehr gebracht werden. Die sinnvolle Reihenfolge: Ausgangsdokumentation jetzt nach der Verordnung überarbeiten, Terminologieentscheidungen bewusst festlegen und die mehrsprachigen Aktualisierungen durchführen, solange der Stichtag noch ein Datum im Kalender ist und keine Verkaufsbedingung.
 
Die Verordnung hat Dokumentation nicht schwieriger gemacht. Sie hat sichtbar gemacht, was Aufschieben kostet, und ein Datum daran geknüpft.
 

▮Die Änderungen im Überblick

  • Maschinen mit hohem Risiko neu eingeordnet: Der bisherige Anhang IV ist im neuen Anhang I in Teil A und Teil B aufgeteilt. Für die sechs Kategorien in Teil A (unter anderem abnehmbare Gelenkwellen und ihre Schutzeinrichtungen, Fahrzeughebebühnen, tragbare Befestigungsgeräte mit Treibladung sowie Sicherheitsbauteile und Maschinen mit selbstlernendem Verhalten) ist eine benannte Stelle verpflichtend. In Teil B bleibt bei vollständiger Anwendung harmonisierter Normen die interne Kontrolle (Modul A) möglich.

  • Künstliche Intelligenz und Cybersicherheit: Sich selbst entwickelndes Verhalten, Schutz der Steuerung vor Korrumpierung und die Mensch-Maschine-Interaktion gehören zu den grundlegenden Anforderungen (neuer Anhang III).

  • Digitale Betriebsanleitungen: Anleitungen dürfen digital bereitgestellt werden; das Recht auf eine kostenlose Papierfassung auf Anfrage bleibt bestehen.

  • Wesentliche Veränderung: Wer eine bereits in Verkehr gebrachte Maschine wesentlich verändert, übernimmt die Pflichten des Herstellers.

  • Kette der Wirtschaftsakteure: Getrennt definierte Pflichten für Hersteller, Bevollmächtigte, Einführer und Händler, im Einklang mit dem neuen Rechtsrahmen.

Wir übersetzen Maschinendokumentation seit 2002, Deutsch-Türkisch direkt und in mehr als 40 Sprachen. Mehr dazu unter Technische Übersetzung, Maschinenbau und Fertigung und Compliance, Sicherheit und Normen.
 

▮Häufige Fragen

  • Ab wann gilt die Maschinenverordnung 2023/1230? Ab dem 20. Januar 2027. Bis zum 19. Januar 2027 gilt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Eine Übergangsfrist, in der beide parallel angewendet werden können, gibt es nicht.

  • Müssen alle Betriebsanleitungen neu übersetzt werden? Nicht vollständig. Der größte Teil des Inhalts bleibt, aber jedes Dokument mit Verweisen auf die Richtlinie muss überarbeitet werden, und neue Inhalte zu Cybersicherheit oder digitaler Bereitstellung kommen hinzu. Mit einem gepflegten Translation Memory werden nur die geänderten Teile neu übersetzt.

  • Dürfen Betriebsanleitungen künftig nur digital geliefert werden? Die Verordnung erlaubt die digitale Bereitstellung. Bei Maschinen für nicht gewerbliche Nutzer müssen Sicherheitsinformationen weiterhin auf Papier beiliegen, und jeder Käufer kann eine kostenlose Papierfassung verlangen.

  • Was ändert sich für Maschinen, die in die Türkei geliefert werden? Die Türkei hat die Verordnung mit einer neuen Makine Emniyeti Yönetmeliği übernommen, veröffentlicht am 16. Oktober 2026 und anwendbar ab dem 20. Januar 2027. Betriebsanleitung und Konformitätserklärung müssen weiterhin auf Türkisch vorliegen, mit der türkischen Terminologie der neuen Verordnung.


Seit 2002 direkt beauftragt von

Umweltbundesamt, Solplanet / AISWEI, Hoogendoorn Growth Management, Delta Plus Group, HI-REZ Studios, Yum! Brands, Subway, Toyota, Siemens Gamesa, Fluke, Faro, Xerox, TP-Link, OSZE, American Bar Association, Playata / European Games Group sowie von vielen weiteren Unternehmen und Institutionen aus den Bereichen Energie, Gartenbau, Arbeitsschutz, Games, Automobil, Lebensmittel und öffentliche Hand.

Über unsere Partnerschaften mit anderen Übersetzungsbüros erreicht unsere Arbeit auch bekannte internationale Marken aus Pharma, Technologie, Finanzdienstleistungen und Medien, die wir hier nicht nennen.
→ Alle Projektbeispiele ansehen

 

Angebot anfordern
Erzählen Sie uns von Ihrem Projekt 
Senden Sie uns die Datei, das Sprachpaar und Ihren Wunschtermin. Sie erhalten einen Preis, einen Liefertermin und unsere Empfehlung, welcher Workflow zu diesem Inhalt passt. Sie können mit einem einzelnen Dokument beginnen und den Umfang später erweitern. Antwort innerhalb einer Stunde während der Geschäftszeiten.
→ Angebot anfordern

 



Standards, an denen wir uns messen lassen 

Mitglied der ATC (Association of Translation Companies, UK) seit 2007

Arbeitsweise nach ISO 17100:2015
Datenschutz nach DSGVO
Gegründet 2002 in Istanbul
Registriert im Vereinigten Königreich: Alafranga Europe Ltd, Company No. 16711244

Mehr über Alafranga im Unternehmensprofil