Juristische Fachübersetzung Türkisch
Ein Vertrag mit einem türkischen Händler, ein Verfahren vor einem türkischen Gericht, die Gründungsunterlagen einer Tochtergesellschaft in Istanbul: Sobald eine Angelegenheit das türkische Recht berührt, entscheidet die Übersetzung mit darüber, wie ein Text rechtlich wirkt. Türkische Gerichte verhandeln ausschließlich auf Türkisch, und Unterlagen aus dem Ausland werden in der Regel nur als notariell beglaubigte Übersetzung eines vereidigten Übersetzers angenommen. |
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Hinzu kommt die Sprache selbst. Türkisch ist agglutinierend: Was im Deutschen ein Nebensatz ist, steht im Türkischen oft in einem einzigen Wort mit mehreren Suffixen. Ein falsches Suffix macht aus einer Pflicht eine Möglichkeit: „teslim etmekle yükümlüdür“ heißt „ist zur Lieferung verpflichtet“, „teslim edebilir“ nur „kann liefern“.
Auch die Satzstellung kehrt sich um. Bedingungen und Ausnahmen stehen im Türkischen vor der Hauptaussage. Lange Vertragsklauseln müssen deshalb neu gebaut und nicht Wort für Wort übertragen werden, ohne dass sich der Bezug von Bedingung und Rechtsfolge verschiebt.
- Vorlage in der Türkei: Gerichte, Notare, Handelsregister und Behörden verlangen eine Übersetzung durch einen in der Türkei vereidigten Übersetzer (yeminli tercüman) mit anschließender notarieller Beglaubigung. Öffentliche Urkunden aus Deutschland brauchen zusätzlich eine Apostille, da beide Länder Vertragsstaaten des Haager Apostilleübereinkommens sind. Diese Übersetzungen liefern wir.
- Vorlage in Deutschland: Gerichte, Standesämter und Behörden verlangen eine Übersetzung durch einen in Deutschland ermächtigten oder beeidigten Übersetzer. Diese Bestätigung stellen wir nicht aus.
- Österreich und Schweiz: In Österreich gelten allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Dolmetscher, in der Schweiz unterscheiden sich die Anforderungen nach Kanton und Behörde.
- Schiedsverfahren, Due Diligence, interne Prüfung: Hier ist meist keine Bestätigung nötig. Maßgeblich sind die Vorgaben des Schiedsgerichts oder Ihrer Mandantschaft. Wir liefern eine Fachübersetzung mit Revision.
- Verträge: Kauf-, Vertriebs-, Händler- und Lizenzverträge, Joint-Venture-Vereinbarungen, AGB, Geheimhaltungsvereinbarungen. Mit kundenspezifischem Glossar, damit Begriffe über Vertrag, Anlagen und Nachträge hinweg gleich bleiben.
- Gerichts- und Schiedsunterlagen: Klageschriften, Urteile, Schiedssprüche, Zeugenaussagen und Schriftverkehr im Verfahren. Türkische Gerichtssprache folgt einem streng formellen Register. Unsere Übersetzer kennen die türkische Verfahrensterminologie ebenso wie die Anforderungen internationaler Schiedsinstitutionen wie ICC, LCIA und ICSID.
- Gesellschafts- und Registerunterlagen: Gesellschaftsverträge, Gesellschafterbeschlüsse, Handelsregisterauszüge, Vollmachten, notarielle Urkunden und apostillierte Bescheinigungen, etwa für die Gründung oder Änderung einer Gesellschaft in der Türkei.
- Compliance und Aufsicht: Dokumentation nach DSGVO und dem türkischen Datenschutzgesetz KVKK, Due-Diligence-Unterlagen, Einreichungen bei türkischen Aufsichtsbehörden wie BDDK, SPK und EPDK sowie bei der Wettbewerbsbehörde.
- Finanz- und Bankunterlagen: Prüfberichte, Jahresabschlüsse, Kreditverträge und Compliance-Berichte, mit kontrollierter Versionsführung über alle Sprachfassungen.
- Definierte Begriffe und Querverweise zwischen Klauseln
- Haftung, Freistellung und Gewährleistung
- Rechtswahl, Gerichtsstand und Schiedsklauseln
- Verweise auf Gesetze und Verordnungen
- Daten, Fristen, Zahlen und Beträge
- Pflicht und Möglichkeit: „muss“, „soll“, „kann“ und ihre türkischen Entsprechungen
- Einheitliche Begriffe in Vertrag, Anlagen und Nachträgen
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Mehr über Alafranga im Unternehmensprofil
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