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Warum eine in Großbritannien beglaubigte Übersetzung in Deutschland oft nicht reicht (und was stattdessen gilt)

Ein Kunde fragte mich kürzlich, warum ein Münchner Gericht die beglaubigte Übersetzung zurückgewiesen hatte, die wir in London erstellt hatten. Die Übersetzung war korrekt, die Beglaubigung echt. Das Problem: Deutsche Gerichte erkennen eine britische Beglaubigung für Einreichungen nicht an, und niemand hatte das dem Kunden vor der Einreichung gesagt.

Von Volkan Güvenç, Gründer und Geschäftsführer


 
Das passiert häufiger, als es sollte, und es lässt sich vollständig vermeiden. Was jeder, der in Europa juristische Übersetzungen einkauft, vor der Bestellung einer beglaubigten Übersetzung wissen sollte:
 

Es gibt keine EU-weite Beglaubigung

Viele gehen davon aus, dass die EU auch die Beglaubigung von Übersetzungen vereinheitlicht hat, weil sie so viel anderes harmonisiert hat. Das ist nicht der Fall. Es gibt kein EU-weites Register vereidigter Übersetzer und keine europäische Stelle, die Übersetzungen beglaubigt. Jedes Land hat sein eigenes System, gewachsen aus seiner eigenen Rechtstradition, und eine Beglaubigung aus einem Land hat in einem anderen kein automatisches Gewicht.
 
Das überrascht, weil sich die meisten anderen Berufsqualifikationen in Europa in Richtung gegenseitiger Anerkennung bewegt haben. Die Übersetzung nicht. Ein in Deutschland ermächtigter Übersetzer hat in Frankreich keinen besonderen Status. Ein in der Türkei vereidigter Übersetzer hat in Deutschland keinen besonderen Status, es sei denn, die empfangende Stelle akzeptiert die Übersetzung für die betreffende Urkunde auf anderem Weg, etwa mit Apostille.
 

So funktionieren die wichtigsten Systeme

Jedes Land beantwortet die Frage, wer eine Übersetzung beglaubigen darf, auf seine eigene Weise. Ein kurzer Überblick über sechs Länder:
 
Deutschland. Gerichte und Behörden verlangen in der Regel eine Übersetzung, deren Richtigkeit und Vollständigkeit ein in Deutschland ermächtigter oder öffentlich bestellter Übersetzer bestätigt hat; die genaue Bezeichnung hängt vom Bundesland ab. Die Ermächtigung erteilt das zuständige Land- oder Oberlandesgericht nach Nachweis der Qualifikation. Eine anderswo beglaubigte Übersetzung, so professionell sie ist, wird für Einreichungen bei deutschen Gerichten oft nicht akzeptiert.
 
Vereinigtes Königreich. Es gibt kein staatliches Register vereidigter Übersetzer. Britische Gerichte, Hochschulen und Behörden akzeptieren Übersetzungen, die ein Mitgliedsunternehmen der ATC (Association of Translation Companies) oder ein Übersetzer mit anerkannter Berufsqualifikation beglaubigt hat. Das System ist schlanker als in den meisten kontinentaleuropäischen Ländern und funktioniert gut für Unterlagen, die in Großbritannien verwendet werden. Ins Ausland reicht es nicht.
 
Frankreich. Frankreich verlangt einen traducteur assermenté, der bei einem Berufungsgericht (Cour d'appel) eingetragen ist. Die Liste ist öffentlich, die Bestellung anspruchsvoll. Wie in Deutschland ist die Befugnis an das nationale System gebunden.
 
Spanien. Spanien arbeitet mit dem traductor jurado, ernannt vom Außenministerium. Die Anforderung gilt für amtliche Unterlagen, die bei spanischen Behörden eingereicht werden.
 
Italien. Italien hat kein landesweites Register vereidigter Übersetzer im deutschen Sinn. Übersetzungen werden über ein gerichtliches Verfahren, die asseverazione, bestätigt: Der Übersetzer beeidet jede einzelne Übersetzung vor einem Gerichtsbeamten.
 
Türkei. Den Status des vereidigten Übersetzers (yeminli tercüman) erhält man durch Vereidigung bei einem bestimmten türkischen Notar. Amtliche Einreichungen in der Türkei verlangen in der Regel eine vereidigte Übersetzung mit notarieller Beglaubigung. Für die Verwendung im Ausland kommt oft eine Apostille hinzu.
 
Sechs Länder, sechs Systeme, sechs verschiedene Antworten auf die Frage, wer diese Übersetzung beglaubigen darf.
 

Wo die Apostille hilft

Das Haager Apostille-Übereinkommen ist der eine Mechanismus, der tatsächlich Grenzen überschreitet. Eine Apostille ist eine Echtheitsbestätigung, die eine zuständige Stelle im Herkunftsland der Urkunde ausstellt. Alle anderen Vertragsstaaten erkennen sie ohne weitere Legalisation an.
 
Für viele Urkunden wird eine in der Türkei notariell beglaubigte Übersetzung mit Apostille in zahlreichen EU-Staaten akzeptiert. Für Personenstandsurkunden, Handelsregisterauszüge und Vollmachten ist das oft der schnellste und günstigste Weg.
 
Allgemein gültig ist es nicht. Manche Stellen, besonders deutsche Gerichte bei bestimmten Einreichungen, bestehen unabhängig von der Apostille auf einem Übersetzer, der in Deutschland ermächtigt ist. Die Apostille bestätigt die Herkunft der Urkunde. Sie ändert nichts an den Regeln des Ziellandes dafür, wer sie übersetzen darf. Ob sie ausreicht, entscheidet die jeweilige Stelle, und das sollten Sie vor der Beauftragung klären, nicht danach.
 

Die meisten Geschäftsunterlagen brauchen nichts davon

Technische Dokumentation, Betriebsanleitungen und Verträge zum internen Gebrauch brauchen keinen Stempel. Sie brauchen Genauigkeit, einheitliche Terminologie und einen dokumentierten Qualitätsprozess.
 
Was in Gesprächen über Beglaubigungen oft untergeht: Der weitaus größte Teil der Übersetzungen zwischen Unternehmen braucht überhaupt keine Beglaubigung.
 
CE-Unterlagen, Betriebsanleitungen, Sicherheitsdokumentation und Montageanleitungen fallen unter das EU-Maschinen- und Produktrecht. Es verlangt die Sprache des Zielmarkts, aber keinen vereidigten oder ermächtigten Übersetzer. Die Verantwortung für die Richtigkeit trägt der Hersteller, nicht eine notarielle Unterschrift. Was die Maschinenverordnung ab Januar 2027 ändert
 
Handelsverträge werden meist für das interne Verständnis, für Verhandlungen oder zum Nachschlagen übersetzt. Sofern keine Klausel und keine Rechtsordnung eine Beglaubigung verlangt, gilt die maßgebliche Sprachfassung des Vertrags, und die Übersetzung erfüllt einen praktischen, keinen beurkundenden Zweck.
 
Dasselbe gilt für Compliance-Unterlagen, Marketingtexte, Software-Strings und den größten Teil der Unternehmenskommunikation.
 
Wer diese beiden Kategorien verwechselt, verliert Zeit und Geld. Ich habe Einkaufsabteilungen erlebt, die für eine Betriebsanleitung eine beglaubigte Übersetzung verlangten, die sie nicht brauchte, und damit Wochen und unnötige Kosten verursachten. Und ich habe das Gegenteil erlebt: ein Unternehmen, das eine einfache Übersetzung für eine Gerichtseinreichung für ausreichend hielt und eine Zurückweisung bekam.
 

Die praktische Regel

Bevor Sie eine beglaubigte Übersetzung bestellen, stellen Sie zwei Fragen: Welche Stelle erhält die Unterlage? In welchem Land wird sie verwendet?
 
Die Antwort entscheidet alles. Geht die Unterlage an eine britische Stelle, ist die Beglaubigung durch ein ATC-Mitglied der übliche Weg. Geht sie an ein deutsches Gericht, brauchen Sie einen in Deutschland ermächtigten Übersetzer, egal wo das Übersetzungsbüro sitzt. Geht es um eine Personenstandsurkunde oder einen Registerauszug für die allgemeine Verwendung in der EU, genügt oft eine in der Türkei notariell beglaubigte Übersetzung mit Apostille. Und handelt es sich um technische oder kaufmännische Unterlagen ohne besondere Anforderung, ist eine professionelle Fachübersetzung mit Qualitätssicherung die richtige und günstigere Wahl.
 
Ein verlässlicher Übersetzungspartner sollte diese Fragen vor dem Angebot beantworten können, nicht nach der Lieferung. Wenn die ehrliche Antwort lautet, dass Sie einen in Deutschland ermächtigten Übersetzer brauchen, den wir nicht stellen können, sagen wir das und zeigen Ihnen den richtigen Weg, statt Ihnen eine Beglaubigung zu verkaufen, die zurückgewiesen wird.
 
Was wir für türkische Urkunden liefern können, in der Türkei vereidigt, notariell beglaubigt und mit Apostille: Juristische Übersetzung Türkisch
 
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